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Der Geltungsbereich des “SKS” sind die Küstengewässer aller Meere bis zu 12 sm Abstand. Der SKS ist zwar rechtlich noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber von den meisten Vercharterern (international) als Leistungsnachweis verlangt. Gleiches gilt für Ihre Absicherung bei versicherungsrechtlichen Fällen.
Voraussetzung für den Erwerb des SKS ist der SBF-See und der Nachweis über gesegelte 300 sm. Einen entsprechenden Kombinationskurs hierfür bieten wir an. Die 300 sm- Voraussetzung für den SKS wird erst erforderlich zur praktischen Prüfung des SKS, unabhängig davon, ob die praktische Prüfung als erste oder zweite Teilprüfung abgelegt wird. Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Teilen: einer Kartenaufgabe und einem Fragebogen zu den Themen Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft.
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